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Das Konzept der „unternehmerischen Sorgfaltspflicht“ fordert von Unternehmen, ihrer Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt nachzukommen und sich mit dem Risiko auseinanderzusetzen, dass sich ihre Aktivitäten möglicherweise nachteilig auf Menschenrechte und Umwelt auswirken. In Deutschland verpflichtet das am 01. Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten (2023 tritt es für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte in Kraft) bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umzusetzen. 

Um das Verständnis der dort geregelten umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu fördern, veranstaltete adelphi eine Webinar-Reihe zu den umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im LkSG. Die Webinar-Reihe wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und die GIZ über die Exportinitiative Umweltschutz gefördert.   

Teilnehmende erhielten:

  • Eine Einführung in die relevanten internationalen Umwelt-Übereinkommen sowie Umweltbelange aus juristischer Perspektive
  • Einblicke aus der umweltbehördlichen Praxis zu den Übereinkommen
  • Hinweise zur Relevanz dieser Themen in globalen Lieferketten
  • Einblicke in die unternehmerische Praxis in verschiedenen Branchen

Die Webinar-Reihe richtete sich an vom LkSG adressierte Unternehmen, Zuliefererbetriebe, sowie Vertreter von Wirtschaftsverbänden und zivilgesellschaftliche Organisationen.


Die Webinar-Reihe bezog sich auf die im LkSG adressierten Umweltbelange (LkSG §2 Abs. 3 Nr. 1-8, LkSG §2 Abs. 2 Nr. 9) und die damit verknüpften Sorgfaltspflichten:

  • Das Minamata-Übereinkommen, das sich auf die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Quecksilber bezieht,
  • das Stockholmer Übereinkommen, das die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von persistenten organischen Schadstoffen regelt,
  • das Basler Übereinkommen, das den Verkehr und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen regelt sowie
  • die Sorgfaltspflicht umweltbezogene Menschenrechtsrisiken in Lieferketten zu managen.

Diese wurden im Herbst 2022 im Rahmen von drei Webinaren behandelt:


Format & Zusammenfassungen

Die Webinar-Reihe fand im virtuellem Format (Zoom) statt. Teilnehmende sind herzlich eingeladen, sich die Orientierungshilfe und Aufzeichnungen der Webinar-Reihe hier anzusehen.

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